Feuerwehraufgaben

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr nach dem BayFwG sind gesplittet in die Pflicht-und freiwilligen Aufgaben. Die Feuerwehr muss den abwehrenden Brandschutz sicherstellen. Zu den freiwilligen Aufgaben gehören zum Beispiel nicht alarmierte, aber durch die Gemeinde beauftragte Leistungen wie z.B. Verkehrsabsicherungsmaßnahmen bei diversen Straßenumzügen und Sicherheitswachen. Wenn eine Beauftragung erfolgt ist, muss die Feuerwehr tätig werden. Am 03.02. und 10.02.18 waren die aktiven Feuerwehrdienstleistenden beim Kinderfasching der Spielvereinigung Höhenkirchen und beim „Tanz der heißen Höschen“ des BV Siegertsbrunn im Rahmen der Sicherheitswache gefordert.

 

Bei beiden Veranstaltungen haben die abgestellten Kräfte im Vorfeld eine sogenannte Sicherheitsbegehung mit dem Veranstalter durchgeführt, die dazu dient alle vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und vorhandene feuer-/ und rauchmeldende Anlagen auf Zugänglichkeit und Vollzähligkeit zu prüfen. Um im Falle eines Notfalls für eine schnelle und reibungslose Räumung der Mehrzweckhalle sorgen zu können, wurden auch Flucht- und Rettungswege und Türen auf ihre Gangbarkeit und Barrierefreiheit überprüft. Während den Veranstaltungen wurden diese auch regelmäßig kontrolliert. Eine weitere freiwillige Aufgabe im Rahmen der Sicherheitswache ist die Unterstützung des dort eingesetzten Sanitätsdienstes mit den Feuerwehr-First Responderkräften bzw. Ersthelfern. Kleine Wehwehchen wurden vor Ort behandelt und die Betroffenen betreut bis der Regelrettungsdienst übernahm. Beide Sicherheitswachen und Veranstaltungen liefen zur Freude von Veranstaltern und Feuerwehr ruhig ab.

Ben Schmid

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