St. Martinsumzüge und Verkehrsabsicherung

Die Feuerwehr Höhenkirchen hat auch in diesem Jahr wieder zuverlässig die Absicherung bei den Umzügen des Kindergarten Pfiffikus und des katholischen Kindergarten am St. Martinstag übernommen. Leider erleben wir es immer wieder, dass Autofahrer, die mit der Polizei abgesprochenen Straßensperrungen der Feuerwehr, überfahren oder umgehen. Oft kommt es dabei zu nicht akzeptablen Gefahrensituationen für unsere Feuerwehrdienstleistenden, die sich hinter den Absperrungen auf der Straße frei bewegen müssen. In den vergangenen Jahren wurden Feuerwehrleute sogar mehrmals von Autofahrern attackiert, beschimpft oder sogar verletzt.

Daher bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um Rücksicht und erinnern daran: Die rote Kelle ist nichts anderes wie eine rote Ampel. Die Befugnisse der Feuerwehr erstrecken sich aufgrund des Art. 7 a ZustG-Verk., auf die Erteilung von Zeichen und Weisungen (§ 36 Abs. 1 StVO) an Verkehrsteilnehmer, deren Nichtbefolgung gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO ordnungswidrig ist, zusätzlich auf die Bedienung von Lichtzeichenanlagen (§ 44 Abs. 2 StVO), und bei Gefahr im Verzug auch auf die Bestimmung und die Aufstellung transportabler Verkehrszeichen als vorläufige verkehrsrechtliche Maßnahme zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs (§ 44 Abs. 2 StVO).

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um einen rücksichtvollen Umgang, sowohl mit den Einsatzkräften die einen gemeindlichen Auftrag ausführen, wie auch anderen Verkehrsteilnehmern.

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