Lehrgang Anwendung von Einsatzplänen

Der Lehrgang „Anwendung von Einsatzplänen“ wurde die letzten Monate komplett überarbeitet und im Schuljahr 2012/2013 erstmals neu unterrichtet. Unsere Gruppenführerin Denise Däumling besuchte diesen Kurs an 3 Tagen in der Kreisausbildungsstätte Haar und in der Firma Farben Huber in Heimstetten. Im Kurs erhielten die Teilnehmer Einblicke in den Zweck, die Bestandteile und Inhalte von Feuerwehreinsatzplänen. Der Lehrgang endete mit einem großen praktischen Planspiel.

 

Wofür ist ein Feuerwehreinsatzplan?

Der Einsatzplan soll dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften die für den Einsatz notwendigen Informationen zu dem Objekt liefern.

 

Welche Informationen finde ich in einem Feuerwehreinsatzplan?

Objektnutzung, Objektinhaber, Kontaktinformationen vom Betreiber, Zufahrtsstraßen, Entwässerungspläne, nicht befahrbare Flächen z.B. bei Tiefgaragen, usw.

 

Wann muss ein Feuerwehreinsatzplan erstellt werden?

Die Verpflichtung zur Erstellung von Feuerwehrplänen ergibt sich aus verschiedenen Verordnungen und baulichen Vorschriften, wie z.B. der Industriebaurichtlinie, der Bayerischen Bauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen des Bundeslandes. Die Gemeinden können gegenwärtig nach § 24, Abs. 1 Satz 2, Nr. 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden – unabhängig vom Bauordnungsrecht – Feuerwehrpläne verlangen.

 

Wer ist für die Erstellung von Feuerwehreisatzplänen zuständig?

Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehreinsatzpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage im Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen; z.B. die Gemeinde bei Schulen. Feuerwehrpläne müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Nur aktuelle Pläne nützen im Einsatzfall. Denise Däumling

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